Die Europäische Kommission hat vergangenen Freitag EU-Vorschriften erlassen, um den zunehmenden Drohnenverkehr für die Menschen am Boden und in der Luft sicherer zu machen.
„Die EU verfügt damit über die weltweit fortschrittlichsten Vorschriften“, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. „Diese werden den Weg für sichere und nachhaltige Drohnenflüge ebnen. Sie geben Unternehmern und Erfindern die dringend benötigte Klarheit in ganz Europa. Die Regeln gelten für alle Betreiber von Drohnen – sowohl für Fachleute als auch für diejenigen, die Flugdrohnen in ihrer Freizeit betreiben.
Ab 2020 müssen Drohnenbetreiber bei den nationalen Behörden registriert sein. Die Mitgliedstaaten können so genannte „Flugverbotszonen“ definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. Flugverbotszonen können Flughäfen und Flugplätze oder Stadtzentren umfassen.
Diese Vorschriften, die die bestehenden nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, betreffen nicht nur die Sicherheit, sondern enthalten auch wichtige Bausteine, um Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze zu minimieren.
Diese Vorschriften sind ein weiterer wichtiger Beitrag im Rahmen der Luftfahrtsstrategie der EU-Kommission für Europa, deren Hauptziele darin bestehen, das höchste Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie der EU zu fördern.
Weiterführende Artikel:
- Ausführliche Information zu den neuen Vorschriften (EN) (28. Mai 2019)
- Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zu Drohnen (27. April 2019)
- BDL und BDLI legen Studie zum deutschen Drohnenmarkt vor (12. Februar 2019)
- Neue Flugregeln für Drohnen ab sofort in Kraft (10. April 2017)
- Betriebsvorschriften für zivile Drohnen auf EU-Ebene (28. September 2016