[BAW] – In der Vergangenheit wurden die Wehranlagen an den Bundeswasserstraßen zumeist als Anlagen mit beweglichen Wehrverschlüssen gebaut, verbunden mit hohen Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung. Im Jahr 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) mit Grundsatzuntersuchungen für feste Wehranlagen beauftragt. Im Einzelnen sollten Bemessungsgrundlagen entwickelt und Planungsempfehlungen gegeben werden. Dabei galt es, den Fokus auf die sogenannten Nebenwasserstraßen zu richten. Die umfangreichen Untersuchungsergebnisse der BAW sind in Heft 105 der wissenschaftlichen Publikationsreihe BAWMitteilungen zusammengestellt.
Einen Schwerpunkt der Untersuchungen bilden die gegenständlichen und numerischen Modelluntersuchungen an sogenannten „gefalteten Wehren“, wie Labyrinth-Wehre und Piano-Key-Wehre. Die gefalteten Wehranlagen zeichnen sich durch eine im Vergleich zu einem geraden Wehr deutlich größere Überfalllänge aus. Die Folge ist eine um ein Vielfaches höhere hydraulische Leistungsfähigkeit. Die Untersuchungsergebnisse liefern vor allem neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Fragen des Rückstaueinflusses, der Durchgän-gigkeit von Feststoffen und der Energieumwandlung. Darüber hinaus geben sie dem planenden Ingenieur eine praktische Vorstellung davon, wie die Umsetzung eines gefalteten Wehres aussehen kann und welche Besonderheiten in der Planungsphase zu berücksichtigen sind.
Am Beispiel einer Fallstudie für die Bundeswasserstraße Ilmenau werden die Umgestaltungsmöglichkeiten für drei Wehranlagen dargestellt. Hierzu werden die hydraulischen Ergebnisse für Sohlengleiten, Streichwehre und Labyrinth-Wehre einander gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass feste Wehre eine wirtschaftliche Alternative zu beweglichen Wehren sein können, insbesondere dort, wo die Anforderungen an Mindestwasserstände gesenkt und eine gewisse Variabilität der Wasserstände in Kauf genommen werden können.
Am 2. März 2020 hat das BMVI in Oranienburg eine vielbeachtete Regionalkonferenz zur Zukunft der Nebenwasserstraßen veranstaltet. Dabei wurde das politische Ziel, die Nebenwasserstraßen vorrangig für touristische Zwecke weiterzuentwickeln, bekräftigt. Die BAWMitteilungen Nr. 105 liefern die notwendigen Grundlagen, um in den Fällen, in denen an den Nebenwasserstraßen Wehranlagen erneuert werden müssen, die Option für den Bau einer festen Wehranlage zu prüfen und praktische Hinweise für den Planungsprozess zu geben.
Originalpublikation: BAWMitteilungen Nr. 105