Die EU-Kommission hat die umweltfreundliche Nachrüstung kommunaler und gewerblich genutzter Dieselfahrzeuge in Höhe von 431 Mio. Euro in deutschen Städten genehmigt. Damit kann die Stickoxidemissionen um 1450 t pro Jahr gesenkt werden, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die Bekämpfung der Luftverschmutzung ist eine der größten Herausforderungen in Europa. Die drei Regelungen bieten für die Fahrzeugbetreiber in den am stärksten belasteten deutschen Städten gute Anreize, in umweltfreundlichere Fahrzeuge zu investieren. Dies ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie die Mitgliedstaaten neue Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung einführen können, die mit unseren Vorschriften und unserem gemeinsamen europäischen Ziel der saubereren Luft für alle im Einklang stehen.“
Deutschland wird mit den drei geplanten Förderregelungen, für die insgesamt 431 Mio. Euro bereitgestellt werden sollen, die Nachrüstung von kommunalen und gewerblich genutzten Dieselfahrzeugen (z. B. umweltfreundliche Reinigungsfahrzeuge, Müllwagen oder Lieferfahrzeuge) unterstützen. Die öffentliche Förderung kann in über 60 Kommunen, in denen 2017 die nationalen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten wurden, in Anspruch genommen werden. Sie deckt die Kosten für die Nachrüstsysteme und deren Einbau.
Die Maßnahmen sind Teil des von der Bundesregierung lancierten „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ zur möglichst raschen Senkung der Stickoxidemissionen.
Die Nachrüstung ist für sehr viele Fahrzeuge erforderlich: in den deutschen Kommunen, die für die Regelungen in Betracht kommen, fahren derzeit über eine Million schwere bzw. leichte kommunale und gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Dieselmotoren.
Die geplante Unterstützung der Nachrüstung soll in sehr kurzer Zeit zu erheblich geringeren Stickoxidemissionen führen und dadurch insbesondere in Städten zur Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit beitragen.
Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Nachrüstung folgende Auswirkungen haben wird:
Die Maßnahmen stehen auch mit der Mitteilung der Kommission von 2018 „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“ im Einklang‚ in der darauf hingewiesen wird, dass die Mitgliedstaaten nach den EU-Beihilfevorschriften die Möglichkeit haben, Investitionen in umweltfreundliche, emissionsarme und emissionsfreie Mobilität zu fördern. Auf diese Weise können sie einen Beitrag zu sauberer Luft leisten und zugleich unsere Industrie wettbewerbsfähiger machen. Die Mitgliedstaaten können die Vorschriften auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene anwenden, um Emissionen, beispielsweise im Straßenverkehr, wirksam zu bekämpfen.
Die Kommission hat die Maßnahmen auf dieser Grundlage nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da sie zu den Umweltzielen der EU beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Der Beschluss ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung zu fördern. Bereits im November 2018 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen genehmigt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.53054, SA.53055 und SA.53056 zugänglich gemacht. Über den elektronischen Nachrichtendienst State Aid Weekly e-News ist zu erfahren, welche Beihilfebeschlüsse neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht wurden.
Weitere Informationen: Das Wettbewerbsrecht der EU