[AGFK-BW] – AGFK-BW und Verkehrsministerium Baden-Württemberg setzen innovative Modellprojekte zu Schutzstreifen für Radfahrer um.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) untersucht in zwei Modellprojekten auf zahlreichen Pilotstrecken im ganzen Land verschiedene Varianten von neuartigen Radschutzstreifen. Das Vorhaben ist das bisher größte derartige Modellprojekt in Deutschland. Untersucht wird, wie Schutzstreifen ausgestaltet sein müssen, so dass eine sichere Verkehrsführung für Radfahrer möglich ist. Gefördert werden die Modellprojekte vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.
Die Modellprojekte laufen über einen Zeitraum von drei Jahren und sind 2019 gestartet. Sichtbar werden sie auf den Straßen in Baden-Württemberg ab Frühjahr 2020, wenn die Schutzstreifen-Markierungen in den Kommunen nach und nach angebracht werden. Rund 30 Kommunen beteiligen sich am Modellvorhaben.
Schutzstreifen können – wo es nicht möglich ist, einen eigenen Radweg anzulegen – eine vergleichsweise einfach und günstig umsetzbare Möglichkeit sein, den Radverkehr sicherer zu machen und durchgängige Radverkehrsnetze zu schaffen. Bislang wurde aber noch nicht ausreichend untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen Schutzstreifen auch außerorts sowie auf schmalen Straßen innerorts den Radverkehr sicherer und attraktiver machen und eine sichere Verkehrsführung für Radfahrer sein können. Diese Formen von Schutzstreifen sind bisher nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Die übergreifenden Ziele der beiden Modellprojekte zu neuen Schutzstreifen innerorts und außerorts sind die Radverkehrsförderung und die Förderung der Verkehrssicherheit. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es ein lückenloses Radverkehrsnetz. An vielen Strecken im Flächenland Baden-Württemberg ist es aber nach den aktuellen Regelwerken noch nicht möglich, ein lückenloses Infrastrukturangebot für den Radverkehr zu schaffen. Die AGFK-BW hat daher bereits 2013 ein bundesweit viel beachtetes Gutachten zu Schutzstreifen innerorts vorgelegt. Das Land hat sich zudem an einem bundesweiten Modellversuch zu Schutzstreifen außerorts beteiligt. Daran soll nun angeknüpft werden.
Winfried Hermann MdL, Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg: „Wir suchen nach Wegen, wie der Radverkehr sicherer und attraktiver werden kann. Deshalb ist es so wichtig, dass mit den neuen Modellprojekten zu Schutzstreifen weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. Nur wenn Radverkehr sicher ist, kann er einen Beitrag zur Verkehrswende leisten.“
Günter Riemer, Vorstandsvorsitzender der AGFK-BW: „Wir sind stolz, dass es durch das aktive Mitwirken von rund 30 Kommunen gelingen konnte, landesweit genügend Pilotstrecken für die Modellvorhaben zu finden. Denn eine hohe Beteiligung von Gemeinden, Städten und Landkreisen ist eine Voraussetzung dafür, dass die Modellversuche möglichst praxisnah und zielgerichtet ausgewertet werden können. Ich danke im Namen des AGFK-Vorstands allen teilnehmenden Kommunen für ihr großes Engagement.“
Diese Kommunen und Landkreise beteiligen sich
- Innerorts: Stadt Baden-Baden, Stadt Emmendingen, Stadt Friedrichshafen, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Landkreis Konstanz, Stadt Konstanz, Stadt Lörrach, Stadt Mühlacker, Stadt Oberndorf am Neckar, Stadt Ostfildern, Stadt Wangen im Allgäu
- Außerorts: Stadt Aalen, Stadt Backnang, Stadt Baden-Baden, Stadt Eislingen / Fils, Stadt Filderstadt, Landkreis Freudenstadt, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Gemeinde Königsbronn, Landkreis Lörrach, Ostalbkreis, Stadt Ostfildern, Landkreis Rastatt, Stadt Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Rottweil, Stadt Schramberg, Landkreis Schwäbisch Hall, Landkreis Tübingen.
Im Fokus der Untersuchungen innerorts stehen beidseitige Schutzstreifen auf Straßen mit schmaler Kernfahrbahn. Bisher wurden auf solchen schmalen Straßen in der Regel nur schmale Schutzstreifen markiert, die KFZ haben ihren Platz behalten. Im Modellprojekt wird jetzt untersucht, wie sich das Verkehrsverhalten verändert, wenn zu Lasten der KFZ-Fahrbahnbreite die Schutzstreifen für Fahrräder breiter markiert werden. Auch der Einsatz von einseitigen Schutzstreifen auf Abschnitten mit Steigungen wird untersucht. Hier ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Radfahrern und KFZ besonders groß. Bergauf fahrende Radfahrer genießen so einen besonderen Schutz.
Außerorts sind Schutzstreifen bislang nicht zulässig. Hier werden die Einsatzbereiche zur Markierung ein- oder beidseitiger Schutzstreifen in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung und Struktur der Straße, den topografischen Verhältnissen und den gegebenen Straßenbreiten untersucht und bewertet.
Bis 2021 sollen die Modellvorhaben ausgewertet werden. Umgesetzt werden die Maßnahmen von unterschiedlichen Baulastträgern. Die wissenschaftliche Begleitung übernehmen das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro brenner Bernard sowie das Planungsbüro VIA.
Weiterführende Links zum Thema:
- Mehr Sichtbarkeit, mehr Sicherheit – Der AGFK-Schutzstreifen-Kurzfilm
- Schutzstreifen-Forschungsprojekt des Bundes (2014)