Politik: Strategie

Horizont 2020: EU-Förderung für Innovationen deutscher Unternehmen

EU-Kommission in Brüssel
EU-Kommission in Brüssel. Bild: pixabay

»Fast Track to Innovation« bringt Innovationen neun deutscher Unternehmen schneller zur Marktreife – Nächster Stichtag 25.10.2016

Die EU-Förderung der Europäischen Kommission unterstützt erneut 15 innovative Projekte, darunter neun aus Deutschland, mit insgesamt 32 Mio. Euro, um sie schneller zur Marktreife zu bringen. Forschungskommissar Carlos Moedas sagte: „Die Unterstützung von Innovationen als Quelle von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen ist das Herzstück von Horizont 2020.“

In dieser fünften Runde des Förder-Instruments „Fast Track to Innovation“ (FTI) erhalten die 15 Projekte von 70 Partnern in 19 Ländern jeweils bis zu maximal 3 Mio. Euro. Eingereicht wurden 280 Projektvorschläge; insgesamt wurden seit dem Start des Förder-Instruments 1446 Vorschläge eingereicht, 77 davon ausgewählt und mit ca. 166,5 Mio. Euro gefördert. Fast die Hälfte der Projektteilnehmer sind kleine und mittlere Unternehmen.

Im Vordergrund steht das Marktpotenzial

Mit „Fast Track to Innovation“ sollen Industrie und neue Akteure besser in das EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 eingebunden werden. Im Vordergrund der Bewertung steht das Marktpotenzial der Projektidee. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Lösung innerhalb von drei Jahren nach Projektstart auf den Markt gebracht werden kann. FTI bietet für Antragstellende ein Sprungbrett, um fortgeschrittene neue Ideen schnell in marktfertige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder ähnliches zu überführen. Gesucht werden interdisziplinäre und transsektorale Ansätze. Dabei zielt FTI auf technologische Durchbrüche und Dienstleistungsinnovationen ab.

Voraussetzungen für die EU-Förderung

Das Instrument ist für alle Arten von Einrichtungen offen, wie z. B. Industrie (KMU und Großunternehmen), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

  • Antragsberechtigt sind Konsortien mit drei bis fünf unabhängigen Partnern mit Sitz in mindestens drei Staaten der EU oder assoziierten Staaten.
  • Mindestens 60 % des Gesamtbudgets ist für Industriepartner vorzusehen oder eine Mindestzahl von Industriepartnern ist zu beteiligen. Konkret: Bei drei oder vier Partnern müssen mindestens zwei Partner aus der Industrie stammen, bei fünf Partnern mindestens drei. Als Industriepartner sind alle „For profit“-Einrichtungen definiert.
  • Die Forschung ist abgeschlossen, es liegt ein funktionierender Demonstrator vor (Technology Readiness Level (TRL) 6 („Demonstration unter Einsatzbedingungen“)).
  • Die innovative Idee hat sehr großes Marktpotenzial und kann innerhalb von drei Jahren auf den Markt gebracht werden.
  • Die Laufzeit des Projekts soll zwischen 12 und 24 Monate betragen und soll spätestens sechs Monate nach dem Stichtag beginnen.
Thematisch gibt es keine Vorgaben

Gefördert werden Aktivitäten zur Förderung von Innovation. Dies reicht von der Demonstrationsphase bis zur Marktaufnahme. Konkret kann dies beispielsweise Pilotphasen, Versuchseinrichtungen, Systemvalidierung, Validierung von Geschäftsmodellen, pränormative Forschung oder das Setzen von Standards umfassen. Die Förderquote beträgt für private, gewinnorientierte Organisationen 70 % und für nicht-gewinnorientierte Organisationen 100 % der erstattungsfähigen Kosten. Gegebenenfalls müssen 60 % des Gesamtprojektbudgets an Partner aus der Industrie gehen (siehe oben). Die Fördersumme überschreitet nicht 3 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt nach den gängigen Zahlungsmodalitäten von Horizont 2020.

„Fast Track to Innovation“ wird als Pilotinitiative über zwei Jahre (2015/16) getestet. Für die Pilotmaßnahme stehen pro Jahr 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Anträge können jederzeit auf dem Teilnehmerportal eingereicht werden. Der nächste Stichtag ist der 25. Oktober.


Link zur AUSSCHREIBUNG
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: INFOSEITE