Politik: Strategie

Forschungszulage zu wenig bekannt – ein Alarmsignal

Forschungszulage zu wenig bekannt
Colin Behrens | pixabay

[Stifterverband] – Die Forschungszulage ist zu wenig bekannt: Auf eine Anfrage der Beratungsgesellschaft Kloepfel Consulting erklärt Dr. Gero Stenke, Leiter und Geschäftsführer der Wissenschaftsstatistik im Stifterverband: „Sicher liegen die gestellten Anträge unter den Erwartungen. Generell lässt sich sagen, dass die Zulage bei Großunternehmen deutlich bekannter ist als bei kleinen Unternehmen.“ 

Das Ziel der Forschungszulage ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Gero Stenke weiter: „Ich gehe davon aus, dass rund zwei Drittel der FuE-aktiven Unternehmen die Forschungszulage kennt.“ Der Stifterverband schätzt, dass über alle Größenklassen und Branchen rund 30.000 deutsche Unternehmen regelmäßig Forschung und Entwicklung betreiben. Hinzu kämen sporadisch, also anlassbezogen forschende Unternehmen. Dies sind nochmals 20.000 bis 25.000 deutsche Unternehmen.

Duran Sarikaya, CEO Kloepfel Consulting und Förder­mittel­experte, bestätigt: „Als Fördermittel­berater zeigt uns unser Tagesgeschäft, dass rund jedes dritte innovative Unternehmen die Forschungszulage in Höhe von 1 Mio. EUR p.a. nicht kennt. Das ist ein Alarmsignal. Denn die Forschungszulage kann die Innovationskraft der Unternehmen und damit den Innovations-Standort Deutschland stärken.“

Die Forschungszulage: bis zu 1 Mio. EUR p.a.
Zum 01.01.2020 war das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Über diese Forschungszulage haben die Unternehmen dieses Jahr noch die einmalige Möglichkeit rückwirkend bis 2020 bis zu 4 Mio. EUR für ihre Personal- und Auftragskosten in Forschung und Entwicklung zu erhalten. Und dies themenoffen von der technischen Machbarkeitsstudie bis zur industriellen Demonstration.

Die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben können deutsche Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche beantragen. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden. Offizielle Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Forschungszulage: www.bescheinigung-forschungszulage.de

Hürden für Anträge anspruchsvoll
Duran Sarikaya sagt: „Der Antragsprozess kann von den Unternehmen selbst durchgeführt werden. Jedoch fehlt vielen Unternehmen dafür die Zeit. Zudem sind die Anträge anspruchsvoll. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass nicht nur die Projektauswahl, sondern auch die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung durch die Projektprüfer und auch die Finanzbehörden haben. Hierbei kooperiert Kloepfel Consulting mit der EPSA Group, die Unternehmen mit ihrer 22-jährigen Erfahrung im Bereich Fördermittel unterstützt.“ In diesen 22 Jahren hat die EPSA Group mehr als 25.000 erfolgreiche Förderprojekte mit aktuell mehr als 5.000 Kunden weltweit umgesetzt..


Webseite mit mehr Informationen zur Vermittlung der Forschungszulage durch EPSA: www.fzulg-tech.de