[BMVI] – Das BMVI hat sein Anfang 2019 aufgelegtes Elektrifizierungsprogramm für die Schiene fortentwickelt. Es enthält nun alle Maßnahmen, mit denen das Ziel des Koalitionsvertrages erreicht werden kann: 70% des Schienennetzes mit Oberleitungen auszurüsten.
Weiteres Ziel: Bis 2050 sollen 100 % aller gefahrenen Zugkilometer elektrisch bzw. klimaneutral zurückgelegt werden. Dafür sollen auf Strecken ohne Oberleitungen Züge nicht mehr mit Diesel, sondern mit alternativen Antrieben fahren (Batterie, Brennstoffzelle, synthetische Kraftstoffe).
Das Elektrifizierungsprogramm umfasst vier Investitionsschwerpunkte:
1. Förderung von alternativen Antrieben in Fahrzeugen und Zügen
Das BMVI hat bereits mehrere Entwicklungsprojekte für alternative Antriebe bei Triebwagen gefördert. Ziel: Weniger Diesellokomotiven auf der Schiene. Ein neues Förderprogramm geht diesen Weg konsequent weiter. Technologieoffen werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Beschaffung bzw. Ausrüstung von Fahrzeugen mit Batterien und Brennstoffzellen für den Betrieb mit Elektromotor auf nicht oder nur teilweise elektrifizierten Strecken.
- Förderung von Lade- und Tankvorrichtungen, wie Oberleitungsabschnitten zum Nachladen der Batterien, Stationen zum Laden an Bahnhöfen oder Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.
- Im Güterverkehr: Umstellung auf CO2-freie synthetische Kraftstoffe.
Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ wurde bereits veröffentlicht. Die Förderung soll in Kürze beginnen, ein Förderaufruf ist in Arbeit. Für das Programm stehen laut Finanzplanung Haushaltsmittel in Höhe von 74 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung.
2. Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans/Bedarfsplan Schiene
Hierbei werden der überregionale Personenfern- und der Güterverkehr elektrifiziert. Wichtige Strecken werden mit Oberleitungen versehen. Die Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan und dem Bedarfsplan Schiene enthalten.
3. Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr
Hierbei wird der regionale Schienenpersonennahverkehr elektrifiziert. Die Länder können Maßnahmen zur Elektrifizierung mit bis zu 90% mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (GVFG) finanzieren. Die GVFG-Mittel wurden jüngst deutlich erhöht: von ursprünglich 333 Millionen Euro jährlich auf 1 Milliarde Euro jährlich ab 2021. Im Jahr 2025 steigt der Betrag noch einmal auf dann 2 Milliarden Euro jährlich.
4. Ergänzende Maßnahmen Schienengüterverkehr / Strukturstärkung
Hierbei werden Ausweich- und Anschlussstrecken elektrifiziert. Mit dem Programm „Elektrische Güterbahn“ wurden Vorschläge der Länder, Verbände und der DB AG untersucht, ob sie wirtschaftlich umgesetzt werden können. Ergebnis: Zusätzlich zum Bedarfsplan Schiene sollen mehrere Strecken mit Oberleitungen für den Schienengüterverkehr versehen werden. Zudem werden Projekte aus dem Strukturstärkungsgesetz umgesetzt.
Um den Bau von Oberleitungen zu beschleunigen und zu vereinfachen, hatte das BMVI bereits das Gesetz zur Investitionsbeschleunigung aufgelegt. Es ist am 20.12.2020 in Kraft getreten. Der nachträgliche Oberleitungsbau an bestehenden Strecken ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen von dem Erfordernis einer planungsrechtlichen Genehmigung ausgenommen.
Mehr Informationen zu Zielen und einzelnen Investitionsschwerpunkten im Elektrifizierungsprogramm auf der BMVI-Webseite