[THW | Bundesrat] – Damit das Technische Hilfswerk (THW) auch in Zukunft gut vorbereitet und jederzeit einsatzbereit ist, hat der Deutsche Bundestag vergangene Woche wichtige Anpassungen im THW Gesetz zugestimmt. Im Fokus stehen dabei der erweiterte Kostenverzicht bei Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe sowie die Erweiterung der Freistellung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Nun hat der Bundesrat den Gesetzesänderungen zugestimmt.
Das Gesetz stellt künftig klar, dass das THW bei geleisteter Amtshilfe auf die Erstattung von Kosten verzichtet, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Darüber hinaus wird die Freistellung von Ehrenamtlichen, die bisher nur für Einsätze und Ausbildung galt, in moderater Weise und mit Rücksicht auf die Arbeitgeber, auf unaufschiebbare THW-Dienste ausgeweitet. Dazu zählt beispielsweise die Nachbereitung von Einsätzen, bei der die unmittelbare Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sichergestellt wird.
Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität des Ehrenamts zu stärken – im THW engagieren sich derzeit 80.000 Freiwillige. Außerdem soll der Dienst den neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz adäquat begegnen können, die sich aus dem internationalen Terrorismus, hybriden Bedrohungen und der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen ergeben.
Einsatzbelange im Vordergrund
Vorgesehen sind erweiterte Freistellungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach Ehrenamts-Einsätzen. Einsatzbelange sollen dabei künftig im Vordergrund stehen.
Auslandseinsätze und Innovationen
Die Unterstützung im Ausland im Auftrag der Bundesregierung stellt einen wesentlichen Teil der Arbeit des THW dar, betont die amtliche Begründung. Gesetzlich wird künftig klargestellt, dass sich das THW nicht mehr ausschließlich auf die herkömmliche Sicherheitsforschung verlässt, sondern künftig für seine zukunftsorientierte Weiterentwicklung selbst Input für THW-spezifische Lösungen und Innovationen leistet.
Datenschutz
Der Bundestagsbeschluss passt zudem die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des bestehenden Gesetzes an die EU-Datenschutzgrundverordnung an.
„Die erweiterte Freistellung von Einsatzkräften und mehr Einsatzmöglichkeiten machen ein Ehrenamt beim THW noch attraktiver und sichern auch zukünftig den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen“, sagte THW-Präsident Gerd Friedsam. Seit dem Jahr 1990 bildet das THW Gesetz das Fundament für das Handeln der haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder des THW. Durch die Überarbeitung würden das Gesetz an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst und die Bedingungen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verbessert.
Besonders engagiert für die Gesetzesänderung hat sich der Präsident der THW-Bundesvereinigung, Marian Wendt (MdB): „In Zukunft wird das THW auf Auslagenerstattung verzichten, wenn Gefahrenabwehrbehörden wie zum Beispiel Städte und Gemeinden um Amtshilfe ersucht haben. Dafür haben wir uns in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt. THW-Einsatzkräfte werden dadurch in mehr Einsätze kommen. Das steigert die Motivation und die Attraktivität dieses notwendigen Ehrenamtes.“
Baldiges Inkrafttreten
Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll zu Beginn des Monats in Kraft treten, der auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt.
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