Politik: Strategie

Bundesrat billigt „Maßnahmengesetz“ zu beschleunigten Verkehrsprojekten

Bundesrat zum Maßnahmengesetz
Foto: Thomas B. | pixabay

In seiner 985. Sitzung hat der Bundesrat am 14. Februar 2020 unter anderem einen Bundestagsbeschluss gebilligt, nach dem zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte künftig per Gesetz statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden können. – BUND-Vorsitzender Olaf Bandt kritisiert das Maßnahmengesetz als rechtswidrig.

Verlagerung auf Schiene und Wasserwege
Schneller realisiert werden können damit sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, unter anderem der Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins. Der Bundestagsbeschluss enthält die Grundlage für spätere so genannte Maßnahmengesetze, die dann an die Stelle von behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen treten können.

Teil des Klimaschutzprogramms
Im Klimaschutzprogramm 2030 sind umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorgesehen, daher bedürfe es der beschleunigten Planung und Realisierung der zwölf Projekte, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Keine fachgerichtliche Überprüfung
Dies hat auch Auswirkungen auf den Rechtsschutz: Erfolgt die Zulassung durch Gesetz statt durch behördlichen Planfeststellungsbeschluss, ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Das „Maßnahmengesetz“ wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.


Bundesrat hilft bei der Aushebelung von Klagerechten

Das Maßnahmengesetz und die Billigung durch den Bundesrat kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

„Der Bundesrat hält der Regierung den Steigbügel bei einem höchst fragwürdigen Vorgehen: der Aushebelung von Klagerechten. Das ist rechtswidrig. Die Bundesregierung setzt sich über geltendes Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht hinweg. Eine Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsprojekten wird so nicht erreicht.

Im Gegenteil: Die Bundesregierung wäre besser beraten gewesen, die zuständigen Behörden mit ausreichend Fachpersonal auszustatten, um Planung und Einbeziehung der Öffentlichkeit zu verbessern. Das wäre transparenter und ein echter Katalysator für Verfahren. Der BUND wird der Aushebelung des Rechtsstaats nicht tatenlos zuschauen, sondern rechtliche Schritte einleiten.“

Hintergrund
Einzelne große Verkehrsprojekte künftig per Gesetz erlassen zu wollen, stellt eine Aushöhlung des Rechtsstaats dar und ist ein schwerer Verstoß gegen die Aarhus-Konvention, die Klagemöglichkeiten garantiert. Das Gesetz beschneidet Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände erheblich in ihren Möglichkeiten, gegen Rechtsverstöße, etwa bei Artenschutzregelungen, vorgehen zu können. Das neue Verfahren hat selbst aus Behördensicht nur einen „Vorteil“: Es sind keine Klagen mehr möglich. Ansonsten ist es noch ausführlicher.
Dabei sind Klagen von Umweltverbänden bei Verkehrsprojekten schon jetzt extrem selten und nicht ursächlich für lange Umsetzungszeiten. Wird jedoch geklagt, sind die Klagen gut begründet und meist erfolgreich. Ein Beispiel dafür ist die BUND-Klage gegen die Weservertiefung. Diese stellte schwere Mängel und Verstöße gegen europäischen Gewässerschutzrecht fest. Statt einer ordentlichen Neuplanung soll die Weservertiefung nun per Gesetz durchgepeitscht werden – ohne dass die Umweltverbände überprüfen können, ob die Planung diesmal rechtskonform ist. (Quelle: BUND)


Dokumente zur 985. Sitzung des Bundesrats am 14. Februar
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