Flugzeughersteller, Luftverkehrswirtschaft und Behörden arbeiten fortwährend daran, das hohe Sicherheitsniveau im Luftverkehr zu erhalten. Das zahlt sich aus, denn auf lange Sicht geht die ohnehin geringe Zahl der tödlich Verunglückten in der kommerziellen Luftfahrt zurück, obwohl das weltweite Passagieraufkommen stark wächst. Eine zunehmende Herausforderung für den sicheren Flugbetrieb sind Behinderungen durch missbräuchlich verwendete Drohnen.
Im Jahr 2018 gab es weltweit in der gewerblichen Zivilluftfahrt 15 Unglücke, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Die größte Katastrophe war im vergangenen Jahr der Absturz einer Boeing 737 in Indonesien, bei dem 189 Menschen ums Leben kamen. Weitere Flugzeugunglücke mit mehr als 50 Todesopfern ereigneten sich in Russland, Nepal, Kuba und im Iran.
Nach Angaben der unabhängigen Analysten des Aviation Safety Network kamen bei diesen Unglücken insgesamt 556 Fluggäste und Crewmitglieder ums Leben. Nicht eingeflossen in diese Bilanz sind Unglücke mit Militärmaschinen oder kleineren Flugzeugen mit weniger als 14 Passagiersitzen an Bord.
Nachdem die Zahl der Verunglückten 2017 einen Tiefstwert erreicht hatte, stieg sie 2018 zwar an, doch im langfristigen Vergleich zeigt sich: Während die Zahl der Passagiere kontinuierlich ansteigt, sinkt die geringe Zahl der Verunglückten tendenziell weiter.
Laut UN-Luftfahrtorganisation ICAO beförderten Fluggesellschaften im vergangenen Jahr weltweit rund 4,4 Mrd. Passagiere und damit mehr als 14-mal so viele wie 1970. Während sich das Passagieraufkommen vervielfacht hat, ist die Zahl der Todesfälle deutlich gesunken.
Die statistische Wahrscheinlichkeit, durch einen Flugzeugabsturz ums Leben zu kommen, lag im Durchschnitt der 70er-Jahre bei 1 : 264.000, im vergangenen Jahr bei 1 : 7.914.000. Fliegen war im Jahr 2018 also rund 30 Mal sicherer als in den 1970er-Jahren.
Sicherheit hat Priorität
Sicherheit hat für alle am Luftverkehr Beteiligten absolute Priorität. Die Flugzeughersteller und die Luftverkehrswirtschaft kooperieren eng mit Behörden und mit der Politik, damit das Fliegen sicher bleibt. Dabei werden technische Innovationen ergänzt durch ein dichtes Netz an international gültigen gesetzlichen Sicherheitsstandards, etwa für die Zulassung von Flugzeugen, die Durchführung eines Fluges und die Ausbildung des Personals.
Zur Sicherheitskultur im Luftverkehr gehört das Prinzip, dass man in Sachen Sicherheit niemals ausgelernt hat. In der Luftfahrt wird deswegen jedes Unglück, jeder Beinaheunfall und jede Unregelmäßigkeit genauestens untersucht. Wenn die Ursachen ermittelt sind, werden die geeigneten Schlüsse daraus gezogen. Insofern gilt: Jeder Vorfall macht den Luftverkehr anschließend noch ein Stück sicherer, weil daraus Konsequenzen gezogen werden.
Behinderungen im Luftverkehr durch Drohnen nehmen zu
Zu den neueren Herausforderungen der kommerziellen Luftfahrt gehört das unbemannte Fliegen. Die Drohnentechnologie bietet wertvolle Anwendungsfelder und großes wirtschaftliches Potenzial. Doch um das Potenzial von Drohnen ausschöpfen zu können, müssen diese sicher in den bestehenden Luftraum integriert werden.
Dabei gibt es weiteren Handlungsbedarf. Das zeigte sich Ende 2018 in London, als der Flughafen Gatwick durch den missbräuchlichen Einsatz von Drohnen stundenlang lahmgelegt wurde. Rund 1.000 Flüge wurden aus Sicherheitsgründen gestrichen, 140.000 Passagiere waren davon betroffen.
Auch in Deutschland ist die Anzahl der Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen gestiegen. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung gingen im Jahr 2018 bis Ende November 152 Meldungen von Piloten über Drohnensichtungen ein, 119 davon im Flughafenumland. Das ist ein Vielfaches gegenüber dem Jahr 2015 und noch einmal eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr.
Um solche Vorfälle einzudämmen, müssen die Sicherheitsstandards für den Einsatz von Drohnen weiter erhöht werden. Die deutsche Bundesregierung hat 2017 die Drohnenverordnung erlassen und damit Sicherheitsauflagen für den Drohnenbetrieb verschärft.
Es ist klar geregelt, dass Drohnen im Umfeld von Flughäfen nichts zu suchen haben. Sofern dem Drohnennutzer keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, muss die Drohne einen Mindestabstand von 1.500 m zum Flughafenzaun einhalten. Verstöße gegen diese Regelung stellen einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ und damit eine Straftat dar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Falls es doch zu illegalen Drohnenaufstiegen im Flughafenumfeld kommt, ist es Aufgabe der zuständigen Polizeibehörden, die Möglichkeiten der aktiven Drohnenabwehr zu nutzen. Es gibt bereits zahlreiche Drohnenabwehrsysteme, bei denen die Drohne abgefangen (etwa durch eine Netzkanone) oder die Verbindung zwischen Drohne und Steuerer unterbrochen wird. Doch es bedarf weiterer Schritte. Insbesondere sollte, idealerweise auf internationaler Ebene, festgelegt werden:
- Eine gesetzliche Registrierungspflicht für Drohnen und ihre Eigentümer: Das würde ermöglichen, im Gefährdungsfall nachzuvollziehen, wer die Drohne gesteuert hat.
- Drohnen sollten mit einer Technik ausgestattet werden, die sie nachverfolgbar macht, etwa durch einen Transponder.
- Ein Kenntnisnachweis für das Steuern von Drohnen sollte bereits bei Geräten ab einem Gewicht von 250 g eingeführt werden.
Quelle: Luftfahrt aktuell 1|2019/BDL, Herausgeber: BDL Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V., Stand: Januar 2019
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