Logistik

Frischfisch kommt elektrisch – Deutsche See fährt Streetscooter

Deutsche See fährt Streetscooter
Foto: Deutsche See

Deutsche See Fischmanufaktur ist erster Kunde des neuen Elektro-Lieferwagens von StreetScooter

Deutsche See Fischmanufaktur ist der erste „fremde“ Flottenkunde des von DHL und der Deutschen Post entwickelten Elektro-Transporters StreetScooter. Zugleich wurde erstmals eine hochwertige Kälteanlage in einem Elektro-Lieferwagen installiert – das sichert zugleich perfekt gekühlten Frischfisch und emissionsfreie Lieferungen im City-Bereich.

Die Auslieferung von frischem Fisch mit dem StreetScooter startet ab sofort in Köln und wird danach sukzessive um die rund 20 weiteren urbanen Standorte erweitert. Speziell für Deutsche See wird der StreetScooter zum ersten Mal in einer Spezialanfertigung mit einem Kühlkoffer ausgestattet, der bis zu 680 Kilogramm Frischfisch durch das Stadtgebiet transportieren kann. Die Kälteanlage wird durch eine Photovoltaik-Folie auf dem Dach unterstützt und entlastet so den Akku – das bedeutet 100% nachhaltige professionelle Kühlung.

Deutsche See fährt Streetscooter

Foto: Deutsche See

Mit der Kombination aus komplett emissionsfreiem Antrieb und modernster Kühllogistik ist der StreetScooter eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Fuhrparks von Deutsche See aus modernen, konventionell angetriebenen Fahrzeugen. Der Schritt macht die Philosophie von Deutsche See in Richtung umweltfreundliche E-Logistik deutlich, die seit Jahren vorangetrieben wird. „Mit unserem innovativen neuen Fahrzeug kommt unser Fisch nicht nur gewohnt frisch, sondern gleichzeitig auch extrem umweltfreundlich bei unseren Kunden in der Stadt an,“ so Deutsche See-Geschäftsführer Egbert Miebach.  „Wir freuen uns mit StreetScooter einen Fahrzeugbauer gefunden zu haben, der das Thema urbane E-Logistik ernst nimmt und echte Lösungen anbietet.“

Streetscooter als neuer Flottenpartner

Anfang Februar hatte Deutsche See als erster Flottenkunde nach Anfechtung sämtlicher Verträge eine Klage gegen den Volkswagenkonzern beim zuständigen Landgericht Braunschweig eingereicht, gestützt auf § 123 BGB („arglistige Täuschung“). Das Unternehmen hatte zuvor vergeblich versucht, sich mit VW auf einen gemeinsamen Weg zu verständigen (knapp 500 Fahrzeuge betroffen). In den Jahren 2009/2010 war vereinbart worden, dass beide Unternehmen gemeinsam die umweltfreundliche und zukunftsweisende Mobilität weiter entwickeln wollen. Deutsche See war eine Partnerschaft mit VW nur eingegangen, weil der Autobauer das umweltfreundlichste, nachhaltigste Mobilitätskonzept versprochen hat, und die gesamte Flotte auf Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns umgestellt.

Der Vorwurf nun: Der Volkswagenkonzern habe Deutsche See über den Einsatz von bewusst manipulierender „Defeat Device“-Technik in Dieselfahrzeugen nicht aufgeklärt und damit gegen den Geist der gemeinsamen Vereinbarungen verstoßen. Auch im Übrigen seien vereinbarte Projekte, wie z.B. Elektro-Fahrzeuge oder die Verringerung der Umweltbelastung in der Fahrzeugflotte, ausschließlich von Deutsche See und ohne jegliche Unterstützung durch VW umgesetzt worden. Weil Gespräche mit VW über eine gütliche Einigung scheiterten, hatte sich die Geschäftsführung von Deutsche See nach Anfechtung der Verträge mit VW entschlossen, Ansprüche auf Rückzahlung gerichtlich gegen VW geltend zu machen.
Quelle: Deutsche See Presse


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