Logistik

Gefahrgut jetzt auch mit erdgasbetriebenen LKW befördern

Gefahrgut: Brennbare Flüssigkeiten
Bild: Oliver Moosdorf | pixelio

Ab Januar 2017 dürfen erdgasbetriebene LKW in allen EU-Ländern Gefahrgüter transportieren

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wurde aktuell erweitert: Künftig dürfen auch LKW, die mit Erdgas (CNG) bzw. Flüssigerdgas (LNG) betrieben werden, Gefahrgüter transportieren.

Das ADR, das erstmals 1957 von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) in Genf beschlossen wurde, enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport in mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird. Alle zwei Jahre wird das europäische Übereinkommen an die neuesten technischen und juristischen Entwicklungen angepasst.

Deutschland hat die neue Gefahrgut Vereinbarung schon unterzeichnet

Deutschland, Portugal und Frankreich unterzeichneten bereits im Mai 2016 eine Vereinbarung, welche Gefahrguttransporte mit CNG- und LNG-Sattelzugmaschinen bereits jetzt erlauben. Ab Januar 2017 dürfen erdgasbetriebene LKW (CNG und LNG) in allen EU-Ländern Gefahrgüter transportieren.

Für den Einsatz von CNG und LNG im europäischen Schwerlast- sowie Gefahrengütertransport ist diese Entscheidung ein entscheidender Meilenstein. Im Zuge der Novellierung wurde außerdem die maximale Speichermenge im Kraftstoffbehälter angepasst. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur orientierte sich hierbei schließlich an der Maximalmenge für Diesel (1.500 l oder 15.000 kWh), was über 1.000 kg Erdgas entspricht.


– ADR-Infos bei UNECE
– ADR-Seite beim BMVI