Logistik

Gateway-Tarif für Schienen­güter­transporte bei duisport

Gateway-Tarif für Schienengütertransporte bei duisport
DIT Terminal duisport. Foto: krischerfotografie

[duisport] – duisport stärkt seine Funktion als zentraler Hinterland-Hub in Europa und führt zum 1. Januar 2024 einen neuen Gateway-Tarif für Schienengütertransporte des Kombinierten Verkehrs (KV) ein. Der entsprechende Antrag bei der Bundesnetzagentur wurde nun genehmigt.

Für beladene Container oder Trailer, die per Bahn in den Duisburger Hafen einfahren und diesen innerhalb von 96 Stunden wieder mit derselben Ladung verlassen, wird künftig nur noch die einfache Gebühr berechnet. Bisher sind sowohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt Infra­struk­tur­nutzungs­entgelte angefallen. Die Ersparnis liegt also bei 50 Prozent.

Bei Gateway-Verkehren handelt es sich um Transporte, die im Duisburger Hafen nur einen Zwischen­halt machen und von einem Zugsystem auf ein anderes Zugsystem umgeladen werden. Sie spielen eine wichtige Rolle für die angestrebte Verkehrsverlagerung und sollen durch eine möglichst geringe Kostenbelastung gefördert werden. Insbesondere im Hinblick auf die zum 1. Dezember 2023 in Kraft tretende Mauterhöhung [*] wird so der Nutzen des Kombinierten Verkehrs über den Logistikhub Duisburger Hafen weiter gestärkt.

„Mit der Einführung des neuen Gateway-Tarifs erhöhen wir die Attraktivi­tät des Standorts Duisburger Hafen als wichtigen Logistik-Hub in Zentraleuropa. Zusätzlich leisten wir einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, indem wir die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene fördern“, sagt duisport-CEO Markus Bangen.


[*]   Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Die LKW-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli 2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen. Ebenfalls neu geregelt werden soll die Verwendung der Mauteinnahmen. Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.