Amazon, der Online-Versandhändler aus Seattle mit über 100 Mrd. Dollar Umsatz und weltweit rund 300.000 Beschäftigten, testet nicht nur unbemannte Paket-Drohnen.1. und kauft derzeit eine eigene Frachtflugzeug-Flotte für seine Logistik. Amazon hat sich jetzt auch ein Konzept für Luftschiff-Warenlager als Basis für Liefer-Drohnen patentieren lassen.
Ein Luftschiff als Basislager
In der Patentanmeldung beschreibt Amazon seine Lagerplätze in der Luft als „fliegende Auslieferungs-Zentren“ (Airborne Fulfillment Center, AFC). Luftschiffe schweben in bis zu 45.000 ft Höhe.2. über der Lieferregion. Die Auslieferung der Waren sollen dann Drohnen übernehmen. Die könnten die Schwerkraft nutzen und beim Sinkflug in Richtung Kunden mit relativ wenig Energie auskommen. Das schwebende Warenlager selbst soll durch kleinere Luftschiffe oder andere Drohnen mit Waren oder Energie versorgt werden. Denkbar wäre auch der Transport von Arbeitskräften in die AFCs.
Die Patentschrift für diese Idee wurde vor fast genau zwei Jahren, am 22. Dezember 2014, beim United States Patent and Trademark Office eingereicht. Das Patent US 9,305,280 B1.3. wurde dann am 5. April 2016 erteilt, doch erst vor einigen Tagen von Analysten entdeckt und von der New Yorker Technologie-Journalistin Zoe Leavitt beschrieben.4. – auch die New York Post berichtet ausführlich.5..
Bestellung und Auslieferung sollen komplett computergesteuert erfolgen. Die Drohnen kommunizieren untereinander über ein „Mesh-Netzwerk“, bei dem Daten nicht über das Internet übertragen, sondern zwischen den Drohen direkt ausgetauscht werden. Das soll Hacker-Attacken auf die Drohen-Schwärme verhindern. Auch für den Fall physischer Angriffe mit Schusswaffen will Amazon laut Patenteingabe vorsorgen: Die Liefer-Drohnen sollen mit Fallschirmen und Airbags ausgestattet sein und könnten nach einem Absturz von anderen Drohnen geborgen werden.
Einsatzgebiete: Ballungsgebiete und Veranstaltungen
Die Luftschiffe sollen über Gebieten mit großer Nachfrage, also Innenstädten und anderen Ballungsgebieten, schweben und als Basis für die Drohnen-Lieferflotten dienen. Ein Besteller könnte so schon wenige Minuten nach der Bestellung im Web seine Lieferung erhalten.
Auch ein Lieferservice bei Großveranstaltungen sei mit diesem Konzept möglich, wenn das Mutterschiff in geringerer Höhe „parkt“. Die Patentschrift nennt als Beispiel ein Football-Spiel mit hoher Nachfrage nach Verpflegung. Gerade in solchen Fällen lassen sich mobile Groß-Warenlager deutlich flexibler einsetzen als stationäre Verteilzentren.
Bisher ist die Paket-Drohne in ihrer Leistung beschränkt
Ist beim Amazon-Konzept die Ware ausgeliefert, müssen die Drohnen nicht etwa energiezehrend zum Mutterschiff aufsteigen, sondern fliegen ein Nachschubzentrum auf der Erde an und werden von dort mit einem kleineren Versorgungs-Luftschiff wieder zu dem schwebenden Warenlager gebracht. Heutige Drohnen-Lieferdienste dagegen sind durch die begrenzte Batterieleistung im Einsatzradius beschränkt, weil die Drohnen den Hin- und Rückflug bewältigen müssen.
Technische Umsetzung bleibt offen
Zum AFC-Luftschiff selbst macht die Patentschrift kaum Angaben. Es könne sich um „jeden Typ“ handeln, „hunderte Fuß lang“ mit „mehreren hundert Tonnen“ Traglast. Es könne aber auch ringförmig oder noch anders gestaltet sein, von einem Piloten oder automatisch gesteuert.
Auch auf erst noch zu entwickelnde Technologien gibt die Patentschrift keine Hinweise. Erfahrungen aus Projekten anderer Visionäre zeigen allerdings, dass eine Umsetzung mit heutiger Technik kaum sinnvoll realisierbar wäre: So wollte die 1996 gegründete deutsche Cargolifter AG das weltgrößte Frachtluftschiff bauen. Es sollte mit 260 Meter Länge rund 160 Tonnen Fracht transportieren. Das ließ sich technisch und wirtschaftlich nicht realisieren, 2002 ging Cargolifter in die Insolvenz.
Ob Amazon tatsächlich einen Lieferdienst aus schwebenden Warenlagern startet, ist also ebenso offen wie ein möglicher Starttermin.
Anmerkungen
- Am 15. Dezember 2016 lieferte Amazon in Cambridge erstmals eine Bestellung mit Hilfe einer vollautomatischen Drohne aus. Von der Bestellung bis zur Lieferung vergingen dabei 13 Minuten. In der Testphase sollen zunächst zwei Kunden in der Gegend so beliefert werden, später hunderte. VIDEO HIER
- 45.000 ft = 13.716 km und damit im Bereich der von Passagierflugzeugen genutzten Reiserouten. – In Deutschland ist im Segelflug, für Luftschiffe und Fallschirmspringer eine Höhenmessung in Meter üblich.
- Patentschrift zum DOWNLOAD
- „I just unearthed the Death Star of #ecommerce via @cbinsights… AMZN patent for airborne warehouses at 45K ft spitting out delivery drones“
pic.twitter.com/qEz2ilUtJP
— Zoe Leavitt (@zoe_leavitt) December 28, 2016 - Artikel der New York Post