Mobilität

Neue Chancen für Zebrastreifen – Broschüre des FUSS e.V.

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Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften ist die Anlage von Zebrastreifen (Rechtsbegriff: Fußgängerüberwege, FGÜ) stark erleichtert: Es braucht keine Mindest- und Höchstfrequenzen im Fuß- und Fahrverkehr und keinen Nachweis einer erhöhten Gefahr mehr. An allen Zebrastreifen kann jetzt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden, wenn dies für die Sicherheit erforderlich ist.

Aus diesem Anlass hat der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland die 42-seitige Broschüre „Zebrastreifen – Arbeitshilfen für Fußgängerüberwege“ herausgegeben. Sie informiert über Planungsgrundlagen, vergleicht Zebrastreifen mit anderen Querungshilfen und setzt sich eingehend mit der neuen Rechtslage auseinander. Der FUSS e.V. bezeichnet die Sicherheitslage an vielen Zebrastreifen als nicht ausreichend und plädiert nicht nur für schärfere Tempolimits, sondern auch für größere Sichtfelder sowie mehr Sanktionen für Fehlverhalten an Zebrastreifen. Auch Zebrastreifen an Kreiseln und über Radwege sowie die Barrierefreiheit sind Themen.

Für die Alltagspraxis erhalten Fahrende und Gehende Hinweise nicht nur zum verkehrsrechtlich richtigen Verhalten, sondern auch zur sicherheitsorientierten Kommunikation darüber hinaus. Für Verkehrsbehörden und Aktive in der Zivilgesellschaft gibt es Hinweise, wie der Bedarf nach Zebrastreifen erkannt und geprüft und wie sie politisch und planerisch durchgesetzt und realisiert werden können. Die Broschüre gibt es kostenfrei zum Download auf www.fuss-ev.de unter „Aktuelles“.