Jeder Mensch erzeugt zwangsläufig Verkehr, der Weg zur Arbeit oder zur Schule, beim Shoppen, in den Urlaub oder um Sport zu treiben, ohne Verkehr geht es nicht. Und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sowohl durch den gesetzlichen Rahmen (Fahrzeugzulassungen, regelmäßige Pickerl-Überprüfung, Geschwindigkeitsbegrenzungen) als auch den persönlichen Einsatz jeder Fahrerin und jedes Fahrers können Unfälle manchmal nicht verhindert werden.
Die österreichischen Gesetzgeber (Bund und Länder) sind bemüht, mit den zur Verfügung stehenden Gesetzen einen Rahmen zur Organisation der unterschiedlichen Formen von Verkehr zu bilden. Die Hauptaufgabe ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig aber auch Verkehr nicht zu lähmen, sondern jede Verkehrsteilnehmerin und jeden Verkehrsteilnehmer nach freier Entscheidung an das gewünschte Ziel kommen zu lassen.
Die Verkehrssicherheit wird durch mehrere Ebenen gebildet, der geltenden Gesetze, der geltenden Richtlinien, der Verkehrsplanung und den Verkehrsteilnehmern. Im primären und sekundären Straßennetz, vor allem Überland, wird tendenziell mit höheren Geschwindigkeiten gefahren, wodurch im Falle von Unachtsamkeit oder schlechter Einschätzung der Situation Unfälle passieren. Sowohl Aquaplaning, Eisglätte oder ölige Fahrbahnen als auch der Zusammenprall zweier Fahrzeuge können zu einem Abkommen von der Fahrbahn führen.
Grundsätzlich werden in der Verkehrssicherheit zwei Ziele verfolgt, die Verhinderung von Unfällen und die Verringerung der Unfallschwere. Fahrzeugrückhaltesysteme sind Maßnahmen, die zur Verringerung der Unfallfolgen bei Abkommensunfällen eingesetzt werden. Wenn bereits in der Verkehrsplanung und den obligatorischen Road Safety Audits an kritischen Stellen bspw. in Kurven oder bei Autobahnauffahrten und -abfahrten zusätzliche Maßnahmen genutzt werden, sind Abkommensunfälle in der Schwere reduzierbar.
Rechtlich gesehen, gibt es mittlerweile sowohl von der EU als auch nationale Einflüsse auf Fahrzeugrückhaltesysteme. Von Seiten der EU wirken Bauprodukteverordnung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung auf die Produkte, von nationaler Seite wiederum das Baurecht, Bauproduktenrecht und Vertragsrechte. Von nationaler Seite beeinflussen auch Normen und Richtlinien die Qualität von Fahrzeugrückhaltesystemen. Die österreichische Norm ÖNORM EN 1317 (in fünf Teilen) beinhaltet Prüfverfahren zur Einsatzfreigabe des Verkehrsministeriums (BMK), die erforderlich ist, um auf Bundesstraßen eingesetzt werden zu können.
Von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr wurden einige Regelwerke (RVS) veröffentlicht, die qualitativ weitere Rahmenbedingungen zur Nutzung von Fahrzeugrückhaltesystemen beinhalten. Beispielsweise beinhaltet die RVS 08.23.05 für Fahrzeugrückhaltesystem aus Stahl (wie Leitschienen, in den Abbildungen dargestellt) Kriterien für den Einsatz auf öffentlichen Straßen. Kriterien sind u. a. Wartungsfreiheit, Beständigkeit gegen Frost und Tausalz, Abflussmöglichkeit bei Regen und Korrosionsbeständigkeit. Da die Regelwerke rechtlich unterhalb der gesetzlichen Vorgaben liegen, wird in den Regelwerken auch darauf hingewiesen, EU-Verordnungen und nationale Gesetze einzuhalten. Durch Erlässe des BMK sind diese Regelwerke auf Bundesstraßen anzuwenden.
In Zusammenarbeit von BMK und FSV gibt es seit Anfang 2023 eine Ausbildung von Fachkräften für Fahrzeugrückhaltesystemen. Für die heutzutage sehr dynamische Verkehrsplanung sind regelmäßige Schulungen unabdingbar. Auch in Hinblick auf Nachhaltigkeit und Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer sind derzeit viele Entwicklungen zu erkennen. Jede Fachkraft wird angehalten, sich laufend zu bilden, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse öfters Paradigmenwechsel hervorrufen können, die nur über Schulungen übermittelt werden können.
Die FSV freut sich, dass die Schulungen der Fachkräfte für Fahrzeugrückhaltesystemen laufend ausgebucht sind, somit wurde auch in den Behörden und Ingenieurbüros erkannt, dass Fahrzeugrückhaltesysteme ein Fixbestandteil der Verkehrsplanung ist und die Qualität nur durch die Schulung der eigenen Mitarbeiter erhalten werden kann. Weitere Informationen zur Schulung und Termine sind auf der Homepage der FSV (www.fsv.at) zu finden. (PM)