Die Transport- und Logistikverbände AMÖ, BGL, BWVL und DSLV begrüßen grundsätzlich die Bestrebungen der EU-Kommission, mit der Vorlage des Mobilitätspaketes eine stärkere Harmonisierung des Straßengüterverkehrs in Europa herbeizuführen. Gleichwohl wird das Paket dem Anspruch, für fairen Wettbewerb und Rechtssicherheit zu sorgen, leider insgesamt nicht hinreichend gerecht.
Nicht nachvollziehbar ist für die Verbände, dass die Kommission bei ihren Vorschlägen zur Neugestaltung der Wegekostenrichtlinie wiederum nur dem Straßen(güter)verkehr so genannte externe Kosten anlasten möchte. Neben der Berücksichtigung von Luftverschmutzungs- und Lärmkosten schlägt die Kommission zudem erneut vor, dem Straßengüterverkehr auch sog. Staukosten anzulasten, obwohl diese bereits vom Straßennutzer bereits selbst getragen werden. Dies hatten das Europaparlament und der EU-Ministerrat wiederholt abgelehnt.
Erfreulich ist hingegen, dass die Kommission plant, die gesteigerten Marktanforderungen an die Organisationen von Lieferketten mit der Möglichkeit flexibler und gleichzeitig sozial ausgewogener Einsatzzeiten des Fahrpersonals zu verknüpfen. Mit ihrem Verordnungsvorschlag macht die Kommission Dispositionsvorgaben, die es Fahrern ermöglicht, spätestens nach drei Wochen ihre Wochenruhezeit am Heimatort verbringen zu können. Die Verbände werten dies als wichtigen Schritt zur Bekämpfung eines illegalen Fahrernomadentums. Nach Ansicht der Verbände muss jedoch sichergestellt sein, dass durch unpräzise Formulierungen, wie etwa der „geeigneten Unterkunft“, nicht wieder Interpretations-Spielraum geschaffen wird, der neuen nationalen Alleingängen Tür und Tor öffnet.
Ebenso positiv wird gesehen, dass in Zukunft eine genauere Standortaufzeichnung mit dem digitalen Kontrollgerät möglich sein soll, wodurch auch die Einhaltung von Kabotage- und Sozialvorschriften besser überwacht werden könnte.
Zentral ist nach Ansicht der vier Verbände die stärkere Einbeziehung von kleinen LKW unter 3,5 t zGG in die Regelungen des Markt- und Berufszugangs mit dem Ziel, die missbräuchliche Flucht in einen derzeit rechtsfreien Raum zu verhindern, unfaire Wettbewerbspraktiken zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Nicht zielführend ist aus Sicht der Verbände die Ausweitung der EU-Kabotage in der vorgeschlagenen Form. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen innerhalb von 5 Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung Kabotagefahrten durchgeführt werden können. Dies käme ohne Festsetzung einer monatlichen Höchstgrenze für die gesamten Kabotagetage faktisch einer Einladung zur „systematischen, dauerhaften Kabotage“ gleich.
Die vier Verbände befürchten, dass ohne wirkungsvolle Kontrollen das Mobilitätspaket seine Korrekturfunktion für heute bestehende Marktverwerfungen nicht wird erfüllen können. Im digitalen Zeitalter bieten sich hierfür zahlreiche Möglichkeiten, die dringend genutzt werden sollten.
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.