Politik: Strategie

BGL: EP-Verkehrsausschuss gegen fairen EU-Transportmarkt?

Verkehrsausschuss transportmarkt 2018
Symbolbild: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

In der Abstimmung über Teile des von der EU-Kommission vorgelegten Mobilitätspakets im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am 04. Juni wurde eine große Chance verpasst, so der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung BGL.[1]

Es ging um nicht mehr und nicht weniger als um einen fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten mit dem Ziel, zunehmendes Sozialdumping und modernes Nomadentum, ausgetragen auf dem Rücken der Fahrer, entschieden zurückzudrängen.

Die Europäische Kommission hatte im Rahmen ihres Mobilitätspakets vorgeschlagen, die EU-Entsenderichtlinie auch auf den Straßengüterverkehr anzuwenden, sowohl für rein nationale als auch für grenzüberschreitende Verkehre. Dies hätte zur Folge gehabt, dass für Transporte in Deutschland sowohl für deutsche wie für französische, aber auch für Fahrer in polnischen, bulgarischen oder rumänischen Lkw die gleichen Regeln für die Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen gelten.

Mehrheitlich hat der EP-Verkehrsausschuss dies für grenzüberschreitende Verkehre abgelehnt. Während also für deutsche Fahrer etwa im Verkehr von Berlin nach Madrid auf deutschem Hoheitsgebiet die deutschen Mindestlohnregelungen und gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbedingungen einzuhalten sind, könnte nach dem Willen des Verkehrsausschusses der gleiche Transport in einem z.B. bulgarischen LKW mit einem bulgarischen Fahrer auf Grundlage ausschließlich des bulgarischen Mindestlohns (1,57 EUR/h) und der dort geltenden Arbeitsbedingungen erfolgen.

Die Folge ist absehbar: Deutsche Unternehmen, seit Jahren aufgrund der nach wie vor erheblichen Personalkostendifferenzen im Wettbewerb mit osteuropäischen Konkurrenten benachteiligt, würden noch weiter vom deregulierten grenzüberschreitenden EU-Verkehrsmarkt auch in Westeuropa verdrängt werden.

„Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum am gleichen Ort für gleiche Arbeit unterschiedliche Sozialstandards gelten sollen“, so BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Es bleibt zu hoffen, dass das einseitige Votum des Verkehrsausschusses, das als Vorschlag in das Plenum des EP eingebracht werden wird, dort keine Mehrheit findet und das Parlament diese Regelung korrigieren wird. Ansonsten stünden zehntausende Arbeitsplätze in Westeuropa auf dem Spiel.


[1]   Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.