Infrastruktur

Bargeldloses Bezahlen an Ladesäulen per Karte ab 1. Juli 2024

Bargeldloses Bezahlen an Ladesäulen per Karte
Symbolbild: Ralphs Fotos | pixabay

[Bundesrat] – Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab Juli nächsten Jahres in Betrieb gehen, müssen mindestens eine Möglichkeit für bargeldloses Bezahlen mit Debit- und Kreditkarten anbieten. Der Bundesrat hat in seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 einer entsprechenden Regierungsverordnung zugestimmt – sie kann daher wie geplant in Kraft treten.

Ursprünglich war die Ausstattung für bargeldloses Bezahlen per Karte bereits ab 1. Juli 2023 für neue Ladesäulen verpflichtend vorgesehen, um das so das spontane Adhoc-Laden unterwegs zu erleichtern (TOP 48, 1008. Sitzung).

Fehlendes Angebot auf dem Markt
Allerdings gibt es nach Angaben der Bundesregierung auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die diese Vorgaben erfüllen. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Karten­zahl­möglichkeit wird daher um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert.

Einheitliche Standards gefordert
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Ausbau der E-Mobilität auch von der Akzeptanz durch die Verbraucherinnen und Verbraucher abhänge. Ein einheitlicher Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen erleichtere das Auffinden geeigneter öffentlichen Ladesäule und könne daher zu Akzeptanzsteigerungen führen. Der Bundesrat fordert daher, die Zahlung per gängiger Debit- und Kredit­karten­systeme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an Ladesäulen einzuführen.

Mehr Verbraucherschutz
Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine weitere Überprüfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde. Er bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene weiterhin für verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von Elektroautos einzusetzen – hierzu gehöre insbesondere auch eine Steigerung der Preistransparenz.

Wie es weitergeht
Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.