Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Dafür wurden gestern im Bundesanzeiger
- die aktualisierte Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie
- die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung und Entwicklung der Elektromobilität
veröffentlicht. Mit der aktualisierten Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht, so dass die Projekte noch schneller umsetzbar sind. Zudem soll das Förderprogramm finanziell aufgestockt werden.
Anträge können ab sofort bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.
Unterstützt werden kommunale Fahrzeugflotten, z.B. Abfall-Entsorgungsfahrzeuge, und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), z.B. Elektrobusse. Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe und bei Carsharing-Unternehmen wird ebenfalls gefördert. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z.B. Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste – sofern die Kommune bestätigt, dass das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Die neue gemeinsame Förderrichtlinie von BMUB und BMWi zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität hat das Ziel, die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität zu erschließen und gleichzeitig die Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen zu stärken.
Im Kontext des Sofortprogramms wird auf Basis dieser Förderrichtlinie die Beschaffung gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (z.B. Handwerker, Lieferdienste, Taxibetriebe) unter-stützt, die nicht Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts sind. Die zweite Säule ist die Förderung von Projekten, die Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur verbessern und mobile Elektroauto-Batterien intelligent an das Stromnetz anbindet, z.B. durch Lastmanagement. Dadurch kann Ladeinfrastruktur im urbanen und ländlichen Raum kurzfristig entstehen, z.B. auf Betriebshöfen, in Parkhäusern, Low Cost Ladeinfrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten. Ein konkretisierender Förderaufruf folgt.
Über das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“
Der Bund hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. 11.2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für das Sofortprogramm steht ab sofort 1 Mrd. EUR bereit. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen.
Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten. Das Sofortprogramm soll soweit möglich auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme werden finanziell aufgestockt.
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