Logistik

Notbremsassistenz für LKW: Neue Vorgaben auf UN-Ebene beschlossen

Notbremsassistenz für LKW: Neue Vorgaben auf UN-Ebene
Testszenario eines LKW mit Notbremsassistenz-.System
Bild: BASt

[BASt] Nach einem Jahr Arbeit der internationalen Arbeitsgruppe für „automatische Notbremsassistenz-Systeme für schwere Nutzfahrzeuge“ hat das zuständige Gremium der Vereinten Nationen (UN) Ende Januar 2022 den von ihr erarbeiteten Vorschlag für neue, an den Stand der Technik und an die Unfallsituation angepasste Anforderungen angenommen.

Deutschland – vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) – und Japan haben die Arbeitsgruppe geleitet, die mit internationalen Experten aus staatlichen Institutionen, Industrie und Verkehrssicherheitsverbänden besetzt ist. Die neuen Anforderungen entsprechen weitgehend dem, was auf Initiative des BMDV im Rahmen einer Untersuchung der BASt erarbeitet wurde.

Neue Vorgaben auf Ebene der Vereinten Nationen beschlossen
Notbremsassistenz-Systeme für LKW bremsen automatisch, um schwere Auffahrunfälle zu vermeiden. Sie sind bereits seit Jahren vorgeschrieben. Was sie leisten müssen, entspricht aber schon lange nicht mehr dem Stand der Technik. Bisher schreibt die Regelung (UN) Nr. 131-01 vor, dass LKW auf Busse auf stehende Fahrzeuge, sofern der Fahrer nicht selbst eingegriffen hat, automatisch 20 km/h Geschwindigkeit abbauen. Höhere Anforderungen waren zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Vorschrift – vor mehr als einer Dekade – noch nicht möglich.

Was ist neu?

  1. Die neue Änderungsserie der Regelung (UN) Nr. 131-02 verlangt Unfallvermeidung bis zu 70 km/h Fahrgeschwindigkeit auch auf stehende Fahrzeuge und passt die Anforderungen damit an den Stand der Technik an.
  2. Systeme müssen nun bis zur Maximalgeschwindigkeit funktionieren, die Kollisionsgeschwindigkeit darf selbst aus voller Fahrt (bei LKW bis zu 90 km/h) dann nicht mehr als 42 km/h betragen. Stauende-Unfälle können dadurch wesentlich entschärft werden – auch bei maximaler Geschwindigkeit der LKWs. Untersuchungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats und Unfallauswertungen der BASt zeigen, dass in über der Hälfte der schweren Unfälle das getroffene Fahrzeug stand oder zum Stand kam.
  3. Weiterhin ist die Abschaltbarkeit von Notbremsassistenz-Systemen jetzt stark eingeschränkt. Unter anderem müssen die Systeme – einmal abgeschaltet – nach 15 Minuten automatisch wieder aktiviert werden. Eine dauerhafte Fahrt ohne Assistenz ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
  4. Darüber hinaus müssen die Assistenzsysteme erstmals auch auf Fußgänger reagieren und in typischen Situationen Unfälle bis zu 20 km/h Fahrgeschwindigkeit vermeiden. Der bisherige primäre Anwendungsbereich des Notbremsassistenz-Systems wird somit von der Autobahn auf den innerstädtischen Bereich erweitert.
  5. Außerdem wurde die Regelung so umgestellt, dass sie auch viel robustere und in realistischen Situationen arbeitende Systeme fordert – nicht nur auf dem Testgelände. Die Optimierung der Fahrzeuge auf spezifische Testfälle hin ist damit nicht mehr möglich. Sie erlaubt im Gegensatz zu vorherigen Änderungsserien (UN R131-00, UN R131-01) bereits starke automatische Bremsungen, auch wenn die Fahrer noch nicht vorher durch ein entsprechendes System gewarnt wurden. Das ist wichtig, wenn sich beispielsweise durch stark bremsende vorausfahrende Fahrzeuge die Situation plötzlich verschlechtert.

Und ab wann gilt das?
Alle Änderungen gelten – nachdem das übergeordnete Gremium der UN zugestimmt hat – völkerrechtlich für neu entwickelte Fahrzeuge ab September 2025, ab September 2028 können dann keine nicht konformen Fahrzeuge mehr neu zugelassen werden. Die Regelungen lassen sich aber ab spätestens Februar 2023 bereits freiwillig durch Fahrzeughersteller anwenden.


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