Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene nach den EU Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Durch öffentliche Zuwendungen von 350 Mio. EUR bis 2023 sollen Schienengüterverkehrs-Unternehmen in Deutschland unterstützt werden, um letztlich Staus im Straßenverkehr und CO2-Emissionen zu verringern.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist eine von vielen Maßnahmen, die in Europa ergriffen werden müssen, um die Umweltbelastung zu verringern. Genau dieses Anliegen wird mit der deutschen Beihilferegelung verfolgt: Sie fördert die Verkehrsverlagerung, gewährleistet, dass die Vorteile an die Transportkunden weitergeleitet werden, und trägt zur Erreichung der verkehrspolitischen und Umweltschutz-Ziele der EU bei, ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen.“
Deutschland hat die Kommission im August 2018 von einer Regelung in Kenntnis gesetzt, die öffentliche Zuwendungen für den Schienengüterverkehr vorsieht. Die Mittelausstattung der von 2018 bis 2023 laufenden Regelung beläuft sich auf insgesamt 350 Mio. EUR.
Im Rahmen der Regelung können Schienengüterverkehrs-Unternehmen bis zu 45% der Trassenentgelte, die sie für die Nutzung des Eisenbahnnetzes entrichten müssen, erstattet bekommen.
Es wird erwartet, dass die Schienengüterverkehrsunternehmen, denen diese Beihilferegelung zugutekommt, die Vorteile an ihre eigenen Frachtkunden durch niedrigere Preise weitergeben. Die Schienengüterverkehrsunternehmen müssen ihren Kunden mitteilen, dass die von ihnen zu entrichtenden Trassenentgelte deutlich gesenkt wurden.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung Vorteile für die Umwelt und die Mobilität mit sich bringt, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördert und zugleich Staus im Straßenverkehr reduziert. Die Kommission hat zudem festgestellt, dass die Maßnahme zur Verwirklichung des angestrebten Ziels (Unterstützung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene) angemessen und erforderlich ist.
Sie gelangte deshalb zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht, insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, die die Kommission im Jahr 2008 veröffentlicht hat.