Politik: Strategie

CO₂-Strafzahlungen: Verluste bei Elektrofahrzeugen lohnen sich

CO2-Strafzahlungen lohnen sich
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[HS Worms]Angesichts der drohenden Strafzahlungen an die EU wegen der Vorgaben zum Ausstoß zum Kohlendioxid (CO2) lohnt es sich für Automobilproduzenten, Elektrofahrzeuge mit Verlust (ohne Deckung aller Kosten) zu verkaufen. Weil E-Mobile den durchschnittlichen CO2-Ausstoß einer Fahrzeugflotte senken, können die Hersteller bei einer optimierten Menge an Stromern viele profitable Wagen mit Verbrennungsmotor absetzen und trotzdem unter dem allgemein vorgegebenen Durchschnitt von 95 Gramm CO2 pro Kilometer bleiben.

Im Jahr 2020 gibt es von Seiten der EU für die Automobilproduzenten noch einige Erleichterungen: So können die 5 % der Fahrzeuge einer Flotte mit dem höchsten CO2-Ausstoß bei der Berechnung des Flottendurchschnitts außen vor gelassen werden. Des Weiteren werden Elektroautos doppelt gezählt, 2021 immerhin noch 1,67-fach, 2023 nur noch einfach. Zudem ist der jedem Fahrzeug zugemessene CO2-Wert eher ein theoretischer Wert, weil Größen wie Fahrstrecke, gefahrene Kilometer oder Fahrstil nicht in die Kalkulation eingehen. Und für Hersteller mit einem höheren durchschnittlichen Gewicht ihrer Fahrzeuge gelten weitere Erleichterungen.

Die Berechnungen von Prof. Dr. Peter Hoberg, der an der Hochschule Worms Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung und Controlling lehrt, beziehen sich auf den allgemeinen Fahrzeugdurchschnittswert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer (g/km), den die Flotte eines Herstellers nicht überschreiten darf. Autos mit höherem Ausstoß können durch Elektrofahrzeuge (CO2-Emission: 0, doppelt gezählt) kompensiert werden. Der Verkauf eines E-Autos ermöglicht den Verkauf von 9,5 Autos, die durchschnittlich 115 g/km ausstoßen. Wenn der Durchschnitt bei 105 g/km liegt, genügt ein Elektroauto, um 19 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu kompensieren. Prof. Hoberg zeigt in einer Tabelle weitere Rechenbeispiele auf.

Für die Autokonzerne lohnt es sich wegen der CO2-Grenzwerte sogar, Elektrofahrzeuge mit Verlust zu verkaufen, ja sogar unter den variablen Kosten. Prof. Hoberg berechnet in einem integrierten Ansatz, dass ein Hersteller seine E-Mobile sogar unter den variablen Kosten verkaufen kann, wenn er dafür Benziner und Diesel absetzen kann. Damit kann der Hersteller die Verluste durch die Stromer mehr als kompensieren und muss keine Strafzahlungen an die EU entrichten.

Aus diesem Grund gehen Hoberg und andere Branchenkenner davon aus, dass die Autokonzerne im Laufe des Jahres ihre Elektrofahrzeuge mit weiteren Rabatten anbieten werden, um genügend von ihnen zu verkaufen. Prof. Hoberg kritisiert in seinem Artikel die Vorgaben der EU: „Leider wurde die naheliegende Lösung nicht eingeführt. Diese besteht darin, dass die Emissionen von CO2 in der Realität so stark besteuert werden, dass wesentliche Verhaltensänderungen der Verursacher resultieren, und zwar tatsächlich im täglichen Verbrauch und nicht nur auf dem geduldigen Papier.“

Der vollständige Artikel „Produktpolitik bei begrenztem CO2-Ausstoß – Controlling und Klimaschutz: CO2-Obergrenzen und Strafzahlungen“ ist nachzulesen auf controllingportal.de.


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