Mobilität

BW-Tarif: Open-House-Ver­fahren für Vertriebs­lizenzen

BW-Tarif Open-House-Verfahren
Foto: Daria Nepriakhina | BWTG

[BWTG] – Die BW-Tarif Gesellschaft (BWTG) setzt seit dem Start des bwtarif im Dezember 2018 konsequent auf das elektronische Ticketing. Geeignete Unternehmen haben nun erneut die Gelegenheit, von dieser Ausrichtung zu profitieren: Am 10. Dezember 2023 startet die nächste Lizenzperiode für den Vertrieb von E-Tickets in dem Verbund­grenzen überschreitenden Tarif. Schon jetzt können nicht-exklusive Vertriebs­lizenzen bei der BWTG in Stuttgart beantragt werden.

Beim Vertrieb der elektronischen Tickets im BW-Tarif geht es um ein beachtliches Volumen: Für das Jahr 2024 rechnet die BWTG mit einem möglichen Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im elektronischen Ticketing. Die Vertriebsprovision beträgt 4 Prozent auf den Umsatz, die Lizenzperiode ist auf die Dauer von 5 Jahren angelegt.

Absatz elektronischer Tickets steigt kontinuierlich
Dazu Geschäftsführer Rüdiger Schmidt: „Dass wir von Anfang an auch auf E-Tickets gesetzt haben, hat sich ausgezahlt. Sie werden von den Fahrgästen gut angenommen. Das zeigt auch der Anteil der per App oder Internet verkauften Fahrscheine am Gesamtumsatz. Er ist seit der Einführung des bwtarif kontinuierlich gestiegen – von rund 30 Prozent im Jahr 2019 auf inzwischen 50 Prozent.”

Bei der Vergabe der Lizenzen im BW-Tarif setzt die BWTG auf ein Open-House-Verfahren. Für geeignete Vertriebspartner bedeutet das: Sie dürfen nach Erteilung der Lizenz jederzeit zu einem für sie passenden Zeitpunkt den Vertrieb von bwtarif-Tickets aufnehmen. Jeder Vertriebsdienstleister, der die Anforderungen erfüllt und die notwendigen Nachweise erbringt, erhält umgehend eine Lizenz.

Die Vergabe der Lizenzen ist dabei an verschiedene Kriterien geknüpft. Dazu zählt die Ausgabe der Tickets nach VDV-KA-Standard. Zudem muss mindestens das Bartarif-Sortiment verkauft werden. Ergänzend können das Deutschland-Ticket und weitere Zeitkarten im bwtarif in das angebotene Sortiment aufgenommen werden.

Mit der Lizenzvergabe im Open-House-Verfahren stellt die BWTG sicher, dass Fahrgäste eine Vielzahl elektronischer Vertriebswege nutzen können und die Vertriebssysteme mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten. Die elektronische Verfügbarkeit der Tickets macht den Fahrkartenkauf so bequem wie möglich und baut Hürden bei der Nutzung des ÖPNV ab – und ist damit ein Beitrag zur Verkehrswende.


Unter www.bwtarif.gmbh/lizenzierung-e-ticket-vertrieb steht der Lizenzvertrag interessierten Unternehmen zum Download zur Verfügung.


Folgende Eisenbahn­verkehrs­unternehmen sind aktuell Gesellschafter der Baden-Württemberg-Tarif GmbH: Albtal-Verkehrs-Gesell­schaft mbH (AVG), Bodensee-Oberschwaben Bahn GmbH & Co KG, DB Regio AG, Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, SBB GmbH, SWEG Bahn Stuttgart GmbH, SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH. Die Verkehrs­unternehmen halten innerhalb der Gesellschaft einen Anteil von 51 Prozent, was die unternehmerische Ausrichtung des Tarifs unterstreicht. Die 19 Verkehrs­verbünde in Baden-Württemberg sind durch einen Vertrag mit der BW-Tarif GmbH in den neuen Tarif eingebunden.