Politik: Strategie

Bundesrat stimmt Aufbau der LNG-Infrastruktur zu

Bundesrat
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Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern
Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix
In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern
Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.


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