Politik: Strategie

Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung für den zivilen Luftverkehr

Zuverlässigkeitsprüfung für den zivilen Luftverkehr
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[Bundesrat]Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung für den zivilen Luftverkehr zugestimmt, die der Bundestag eine Woche zuvor verabschiedet hatte.

Luftsicherheitsbehörden können künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden umfassender als bisher für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nutzen. Dies betrifft zum Beispiel Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Die Informationen können auch in internationalen Kooperationen geteilt werden.

Gegen Gefahr drohender Anschläge
Der verstärkte Informationsaustausch soll der Gefahr durch Anschläge sogenannter Innentäter vorbeugen. Da sie Zugang zu den Einrichtungen und Abläufen beim Luftverkehr haben, gehe von ihnen die größte Bedrohung aus, heißt es zur Begründung im Gesetzesbeschluss.

Luftsicherheitsregister
Das Gesetz schafft zudem die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters.

Korrekturen im Waffengesetz
Das Gesetz enthält auch kleinere Korrekturen am derzeitigen Waffenrecht. So wird unter anderem klargestellt, dass so genannte Soft-Air-Waffen nicht unter das Waffengesetz fallen, sondern als Spielzeug gelten.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.


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