Mobilität Politik: Strategie

Nach Bericht der Ethik-Kommission: Maßnahmenplan beschlossen

Ethik-Kommission zu Mobility 4.0
Urban Mobility 4.0. Grafik: Bosch

Dobrindt will Ethik-Regeln für Fahrcomputer umsetzen

Bundesminister Alexander Dobrindt  hat im Kabinett den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Das Bundeskabinett hat darauf hin einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse beschlossen.

Dazu Alexander Dobrindt: „Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Diese Leitlinien setzen wir jetzt um – und bleiben damit international Vorreiter für die Mobilität 4.0.“

Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen

Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio  hatte darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt. Kernpunkte des Berichts sind:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
  • Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Die Ethik-Kommission des BMVI ist mit 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik besetzt. Dazu zählen u.a. Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.


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