Logistik Politik: Strategie

Anforderungen an Ballastwasser-Management werden strikter

Tausch von Ballastwasser
Künftig wird es für den Tausch von Ballastwasser strengere Auflagen geben. Bild: Seagull Maritime AS

Aktualisiertes Ballastwasser-Übereinkommen stellt internationale Schifffahrt vor neue Herausforderungen

Das Internationale Übereinkommen über die Kontrolle und das Management von Schiffs-Ballastwasser und Sedimenten (BWM-Übereinkommen) wurde am 8. September durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ratifiziert. Die Ziele der neuen Regelung sind Schutz der Ökosysteme, Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und Senkung der Wartungskosten für die maritime Infrastruktur. Grundsätzlich gilt die Einigung ab sofort für alle Schiffe sowie Offshore-Plattformen und Lagertanks im internationalen Handel. In einigen Ausnahmefällen besteht eine Übergangsphase bis 2024.

Was nun auf die Betreiber zukommt

Das BWM-Übereinkommen beinhaltet 22 Artikel sowie Anhänge, in denen die Umstellung der betreffenden Seefahrzeuge dokumentiert ist. Die Anforderungen sind teilweise sehr komplex, zudem gibt es branchen- und schiffsspezifische Unterschiede. Roger Ringstad, Geschäftsführer des norwegischen Kompetenzvermittlers Seagull Maritime: „Schiffsoffiziere müssen diese fortan erfüllen, um Probleme in Bezug auf Kontrollen wie beispielsweise Hafenstaatinspektionen zu vermeiden. Ballastwasser muss zu strikten Bedingungen getauscht werden, wenn keine eigene Aufbereitungsanlage installiert ist.“

Schiffe mit mindestens 400 Bruttotonnen müssen zusätzlich durch Klassifikationsgesellschaften inspiziert werden und mit einem international gültigen Ballastwasser-Management-Zertifikat oder einer Konformitätserklärung und einem genehmigten schiffsspezifischen Ballastwasser-Managementplan (BWM-Plan) ausgestattet sein. „Die Besatzung sollte mit den nun gültigen Bestimmungen und vor allem den verschiedenen lokalen Anforderungen, wie beispielsweise den US-amerikanischen Sonderregelungen vertraut sein. Zu diesem Zweck fordert die IMO einen entsprechenden Ausbildungsplan für die Besatzung. Dieser muss auch im zukünftig für viele Parteien verpflichtenden BWM-Plan dokumentiert sein“, so Ringstad.

Bis zum Jahr 2024 ist eine Übergangsphase für Schiffe und Plattformen vorgesehen, die ihre letzte Erneuerungsbesichtigung vor dem 08.09.2014 hatten. Diese müssen erst zum Zeitpunkt ihrer nächsten Erneuerungsbesichtigung der Einigung nachkommen. Ab 2024 müssen dann alle aktiven Seefahrzeuge von Schiffs- und Plattformbetreibern der Konvention in allen für sie zutreffenden Punkten entsprechen.

Ballastwasser-Management: Compliance in 7 Schritten

Innerhalb dieser Übergangsphase empfiehlt Seagull Maritime sieben Schritte für die erfolgreiche Überführung der Flotte in die Regelkonformität:

  1. Abgleich aller relevanter Pläne und des Ballastwasser-Systems mit den Anforderungen des BWM-Übereinkommens.
  2. Entwicklung eines BWM-Plans.
  3. Installation einer geeigneten Ballastwasser-Aufbereitungsanlage.
  4. Einreichung des BWM-Plans zur Abnahme durch einen Flaggenstaat oder einer durch einen Flaggenstaat zertifizierten Klassifikations-Gesellschaft.
  5. Vereinbarung einer Begutachtung durch durch einen Flaggenstaat oder einer durch einen Flaggenstaat zertifizierten Klassifikationsgesellschaft, um das erforderliche BWM-Zertifikat zu erhalten.
  6. Training der Crew in allen Belangen des Ballastwasser-Managements.
  7. Stete Dokumentation der Instandhaltungsarbeiten und der Ballastwasser-Aktivitäten im Ballastwasser Record Book, unter Einbeziehung des Sedimentmanagements.

Bei Seagull Maritime ist man sich der hohen Bedeutung des Ballastwasser-Managements schon seit längerem bewusst. Bereits 2004 erstellten die Experten für maritime e-Learning-Programme die erste Auflage des Onboard-Kurses “Ballast Water Management”. Seitdem wurde er mehrfach aktualisiert, zuletzt im September 2017, um den jüngsten Änderungen des BWM-Übereinkommens zeitgleich mit dessen Inkrafttreten Rechnung zu tragen. Der Kurs eignet sich somit als Bestandteil des Ausbildungsplans für die Besatzung, in welchem die Schulungspraktiken, -systeme und -verfahren dokumentiert sein müssen.

Hintergrund: Diese Gefahren gehen von Ballastwasser aus

Pro Jahr werden auf See schätzungsweise 3.000 bis 4.000 Mio. t unbehandelten Ballastwassers getauscht. Zusammen mit diesem werden während der Überfahrten mehr als 10.000 verschiedene Spezies transportiert. Kleine Organismen wie pflanzliches und tierisches Plankton, aber auch Krankheitserreger wie Bakterien und Viren gelangen so am Zielort in ein fremdes Ökosystem. Die Umwelt ist oftmals mit solchen plötzlichen Veränderungen überfordert – Flora, Fauna und die Gesundheit des Menschen werden bedroht. Auch für die maritime Infrastruktur, Fischereibetriebe und die Tourismusbranche können hohe Schäden entstehen.

Zu den bekanntesten dokumentierten Fällen gehört die biologische Invasion des Schwarzen Meeres durch die Meerwalnuss, einer sich stark vermehrenden Quallenart. 1982 gelangte sie von der amerikanischen Atlantikküste über Ballastwassertanks dorthin. Ohne natürliche Feinde verdrängte die Qualle bald die heimischen Fischarten und machte bereits Mitte der 1990er Jahre mehr als 90 % der dort anzutreffenden Biomasse aus. Allein die lokalen Fischereibetriebe verzeichneten innerhalb weniger Jahre einen finanziellen Schaden von umgerechnet mehr als 1 Mrd. USD. Der vormals prosperierende kommerzielle Fischfang kam so innerhalb kurzer Zeit fast gänzlich zum Erliegen.


Download: Kostenloser Leitfaden zum Ballastwasser-Management von Seagull Maritime (en)